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Bau- und Immobilienrecht

Bau- und Immobilienrecht

Bauen in Deutschland

Das Bau- und Immobilienrecht betrifft die gesetzlichen Regeln zur Bebauung von Grundstücken und zu den Arbeiten an Bauwerken.

Das Baurecht unterteilt man in das öffentliche und das private Baurecht.

Das öffentliche Baurecht teilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Durch dieses regelt der Staat die Möglichkeiten einer Bebauung. 

Das private Baurecht betrifft die Beziehung zwischen den Personen, die an der Errichtung oder dem Um- und Ausbau eines Bauwerkes beteiligt sind. Dies sind bspw. der Bauherr (derjenige, der die zu erbringenden Bauleistungen beauftragt), der Architekt (derjenige, der das Bauvorhaben plant) und das/die Bauunternehmen (der- bzw. diejenigen, der/die das geplante Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn ausführen).