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Vollstreckungsrecht

Vollstreckungsrecht

Vollstreckungsangelegenheiten

Zwangsvollstreckung bezeichnet den Vorgang, wenn ein Gläubiger seinen Anspruch gegenüber einem Schuldner mit den Mitteln des Staates durchsetzt. Hierzu kann es kommen, wenn der Schuldner z.B. eine Rechnung nicht zahlt und der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, z.B. einen Vollstreckungsbescheid, erwirkt hat. Dann stehen dem Gläubiger verschiedene staatliche Mittel zur Verfügung, um seinen Anspruch durchzusetzen.

Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.