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Fachanwalt für Sozialrecht

Sozialrecht und soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit

Das Sozialrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Verwaltungsrechts.

Es soll soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit verwirklichen, indem Sozialleistungen und Hilfen des Staates gestaltet werden. Insbesondere soll es dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, vor allem auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

Es umfasst z.B.:

  • die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II; Hartz IV),
  • die Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit)
  • das Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfälle),
  • das Rentenversicherungsrecht (Altersrente und Erbwerbsminderungsrente),
  • das Krankenversicherungsrecht,
  • das Schwerbehindertenrecht,
  • das Pflegeversicherungsrecht
  • und die Opferentschädigung.

Für einen „Normalbürger“ ist es meist schwer, das Sozialrecht zu verstehen. Häufig ist es deshalb ratsam, bei auftretenden Problemen einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Ich berate und vertrete Sie in diesen Fällen sehr gern.