Direkt zum Inhalt springen
Mehr Informationen

Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsstreit

Auf gute Nachbarschaft

Das Nachbarschaftsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümern, aber auch zwischen Besitzern.

Es ist zum Teil in den §§ 903 bis 924 BGB geregelt, aber auch im Landesrecht. In Sachsen gibt es das Sächsische Nachbarrechtsgesetz, das unter anderem Regelungen zu Pflanzabständen, aber auch zum Hammerschlags- und Leitungsrecht beinhaltet. Aber auch das öffentliche Baurecht, bspw. die Sächsiche Bauordnung mit den Regelungen zu den Abstandsflächen sind hier relevant.

Streitauslösend können beispielsweise Überbauten, Äste, Wurzeln, Laub, Unkraut und Bepflanzungen, aber auch Gase, Dämpfe und Gerüche sein.

Für den beeinträchtigten Nachbarn können sich dann Beseitigungs- und Unterlassungsanprüche ergeben. Bei Beratungs- und Vertretungsbedarf wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.