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Kaufrecht

Kaufrecht

Kaufvertragsrecht

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Mängeln zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer ist im Gegenzug verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Das Kaufrecht umfasst alle Regelungen zum Zustandekommen des Vertrages, insbesondere aber auch Regelungen zur Mängelhaftung und Gewährleistung.

Hierzu berate und vertrete ich Sie gerne.