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Schadensrecht

Schadensrecht

Schadensangelegenheit

Das Schadensersatzrecht regelt, wann eine Person gegen eine andere Person einen Schadensersatzanspruch inne hat.

Die allgemeinen Anspruchsgrundlagen für Ansprüche auf Schadensersatz im Zivilrecht sind im BGB zu finden. In § 823 BGB ist der Schadensersatzanspruch für Schäden an Leben, Leib, Vermögen und bei Verletzung eines sonstigen Rechtes, wie z.B. des Besitzes, geregelt. Aber auch aus vertraglichen Vereinbarungen, oder anderen konkreten gesetzlichen Regelungen können sich Schadensersatzansprüche ergeben.

Hierzu berate ich Sie gerne.