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Geld gegen Kinder?

Kampf um das Sorgerecht  Umgangsrecht

Eine solche Vereinbarung kann sittenwidrig sein.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 31.01.2024, Az. XII ZB 385/23, entschieden, dass eine Elternvereinbarung zum persönlichen Umgang mit den Kindern nicht an Zahlungen an den Partner geknüpft werden kann.

Die Antragstellerin ist peruanische Staatsangehörige. Der Antragsgegner deutscher Staatsangehöriger. Nach der Trennung der Eheleute zog die damals schwangere Antragstellerin zurück nach Peru. In der Folgezeit ließ die Antragstellerin persönlichen Umgang des Antragsgegners mit den gemeinsamen Kindern nur dann zu, wenn dieser sich besuchsweise in Peru aufhielt. Nach Scheidung der Ehe machte die Antragstellerin güterrechtliche Ansprüche geltend.

Vor dem Amtsgericht wurde ein Vergleich protokolliert, wonach der Antragsgegner der Antragstellerin zur Abgeltung sämtlicher güterrechtlicher Forderungen einen Betrag in Höhe von 60.000,00 € in jährlichen Raten zu jeweils 20.000,00 € zahlen sollte. Die drei jährlichen Raten zu je € 20.000,00 sollten jedoch erst fällig werden, wenn zuvor ein dreiwöchiger Umgang der gemeinsamen Kinder mit dem Antragsgegner in Deutschland stattgefunden hatte.

Das Amtsgericht hatte diesen Vergleich familiengerichtlich gebilligt. Auf die Beschwerde der Antragstellerin hin wurde der Vergleich bezüglich des Umganges aufgehoben. Das Amtsgericht, als auch das Oberlandesgericht haben entschieden, dass das Zugewinnausgleichsverfahren jedoch durch den Vergleich beendet worden ist.

Der BGH hat nun den Beschluss des OLG München aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Zunächst hielt er fest, dass es sittenwidrig ist, wenn die Raten erst fällig werden, wenn der Vater den Umgang mit den Kindern tatsächlich wahrnehmen konnte. Diese Regelung habe vertragsstrafenähnlichen Charakter und sei ohne die gesetzlich vorgeschriebene Kindeswohlprüfung sittenwidrig. Das Oberlandesgericht hat nun noch zu prüfen, ob die Sittenwidrigkeit, der an die Durchführung der Umgangskontakte geknüpften Regelung zur Ratenfälligkeit den gesamten gerichtlichen Vergleich erfasst.

eingetragen am: 31.03.2024