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Eine Fahrt ins Blaue …

für 3 Tage mit dem Bus einschließlich Hotelübernachtungen ohne Reiseziel und Reiseprogramm zu buchen, dürfte Seltenheitswert haben.

Reisevertragsrecht

Umso überraschender ist es, dass der Streit um eine solche Reisebuchung bis zum BGH (Urteil vom 14.02.2023, Aktenzeichen: X ZR 18/22) geführt hat. Dies war nur dadurch möglich, dass das Berufungsgericht (LG Osnabrück) die Revision zum BGH zuließ. Anderenfalls wäre aufgrund der Zivilprozessordnung der Instanzenzug mit der Entscheidung des Berufungsgerichts beendet gewesen.

Gestritten wurde über einen Minderungsanspruch, weil es kein Musical gab, sondern eine Stadtrundfahrt.

Jetzt werden Sie sich fragen, wie geht das denn, wenn eine Fahrt ins Blaue ohne Reiseziel und ohne Reiseprogramm gebucht werden, dann fehlt doch die Vereinbarung der Erbringung einer bestimmten Leistung, wie der Besuch eines Musicals?

Die Besonderheit bestand jedoch darin, dass der Reiseveranstalter zu Beginn der Reise ein Reiseprogramm aushändigte, welches 2 Hotelübernachtungen in Hamburg, eine Führung im Speicherstadtmuseum, eine große Hafenrundfahrt und den Besuch des Musicals "Cirque du Soleil Paramour" mit einer Veranstaltungsdauer von 2 1/2 h vorsah.

Anders als das zuerst mit der Angelegenheit befasste Amtsgericht Lingen (Ems) sahen das Berufungsgericht und der BGH in der Aushändigung des Reiseprogramms die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts durch den Reiseveranstalter. Damit wurde zwischen den Parteien der Leistungsgegenstand der „Fahrt ins Blaue“ verbindlich festgelegt, denn die einmal erklärte Leistungsbestimmung ist unwiderruflich.

Die dann später erfolgte Leistungsänderung durch den Reiseveranstalter (3-stündige Stadtrundfahrt durch Hamburg, statt Musicalbesuch) stellt eine Abweichung von der verbindlich vereinbarten Leistung und damit einen Reisemangel dar, der mit der Durchführung der Stadtrundfahrt nicht behoben worden ist.

Die Minderungsquote wurde nach § 651m BGB auf 15 % des Gesamtpreises, hier € 320,00 festgesetzt, weil das Musical nicht buchungsentscheidend, aber ein Hauptprogrammpunkt war.

Wegen der Aushändigung des Reiseprogramms zu Beginn der „Fahrt ins Blaue“ wird sich der Reiseveranstalter vermutlich jetzt noch ärgern.

eingetragen am: 20.08.2023