Trennungsjahr: Was ist zu beachten?

Kampf um das Sorgerecht
Ehen und Lebenspartnerschaften können scheitern. Vor der Scheidung muss zunächst der Entschluss zur Trennung erfolgen.
Bereits die Trennung hat rechtliche Konsequenzen. Nach einem Jahr kann normalerweise die Scheidung beantragt werden. Steuerlich hat aber bereits die Trennung Folgen. Im Folgejahr der Trennung kann keine gemeinsame Veranlagung mehr erfolgen. Damit verbunden ist die Folge, dass auch die Steuerklassen nicht mehr frei gewählt werden können. Bei der Frage der Steuerklassen kommt es mithin nicht darauf an, wann die Scheidung erfolgt, sondern ab wann man getrennt lebt. Ebenfalls entstehen ab Trennung der Ehegatten möglicherweise Unterhaltsansprüche des finanziell schlechter gestellten Ehegatten, d.h. der sogenannte Trennungsunterhalt und Unterhaltsansprüche für die gemeinsamen Kinder.
Eine offizielle Beantragung des Trennungsjahres gibt es nicht. Es empfiehlt sich gleichwohl den Trennungszeitpunkt zu dokumentieren, um diesen später im Falle der Scheidung nachweisen zu können. Zieht einer der Ehegatten aus, ist dies aufgrund des Auszuges und Neuanmeldung einer Wohnung unproblematisch. Leben die Ehegatten jedoch zunächst innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung voneinander getrennt, empfiehlt es sich ein Schreiben aufzusetzen, in welchem gemeinsam das Trennungsdatum aufgesetzt und die Trennung bestätigt wird.
Sollte es hier Schwierigkeiten geben, kann Ihnen ein Rechtsanwalt behilflich sein. In diesem Fall würde ein Schreiben an den Ehegatten versandt werden, in welchem die Trennung erklärt wird.
Auch empfiehlt es sich, sich bereits vor der Trennung durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. So werden Sie vor der Trennung über Ihre Rechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten beraten. Auftretende Fragen, wie z.B. zum Unterhalt oder Hausrat, können so besprochen und gegebenenfalls geklärt werden. Spätestens bei Einreichung der Scheidung wird ohnehin ein Anwalt benötigt.
Im Rahmen der Trennung sollte auch daran gedacht werden, sämtliche persönliche Unterlagen, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, usw. mitzunehmen. Sind Kinder vorhanden, ist auch an deren Unterlagen zu denken. In diesem Zusammenhang sollte sich auch ein Überblick über mögliche Verbindlichkeiten verschafft werden. Hier empfiehlt sich die Fertigung von Kopien.
Auch sollten gemeinsame Konten aufgelöst und eine mögliche Vollmacht für den Ehegatten in Bezug auf das eigene Konto widerrufen werden.
Das Trennungsjahr muss in jedem Fall eingehalten werden. Es kommt dabei nicht darauf an, wie lange die Ehe gedauert hat. Sofern die Ehegatten seit drei Jahren getrennt voneinander leben, vermutet das Gesetz unwiderlegbar, dass die Ehe gescheitert ist. Dann kann die Scheidung auch gegen den Willen des Ehegatten beantragt werden.
Die Ehescheidung kann dann beantragt werden, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben.
Alles was zu Ehegatten gesagt wird, gilt auch für eingetragene Lebenspartner.
eingetragen am: 23.10.2020