Zum Begriff der Entfernung in Artikel 7 der Fluggastrechte-Verordnung
Fluggastrechte in der EU
Der Europäische Gerichtshof hat am 07.09.2017, Az.: C-559/16, entschieden, dass der Begriff "Entfernung" in Artikel 7 der Fluggastrechte-Verordnung die Luftlinienentfernung (Großkreisentfernung) beinhaltet. Das bedeutet, dass unabhängig von der tatsächlichen zurückgelegten Flugstrecke, die Luftlinie zwischen dem Abflugort und dem letzten Landeort maßgeblich ist.
eingetragen am: 08.09.2017